Rechtsanwalt Ralf Geckler - Fachanwalt für Sozialrecht
Ihr Fachanwalt für Sozialrecht
Aktuelles
Aufgrund der derzeitigen Auslastung können nur Beratungen und Verfahren auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlichen Pflegeversicherung und der Feststellung des Grades der Behinderung bearbeitet werden.
Über mich
Profitieren Sie von 30 Jahren Erfahrung
- 1989
Erste juristische Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg - 1992
Zweite juristische Staatsprüfung beim Landesprüfungsamt für Juristen in Rheinland-Pfalz - 1992
Zulassung als Rechtsanwalt - 1992 bis 1996
Mitarbeit in verschiedenen Anwaltskanzleien - 1996
Kanzleigründung - 2000
Fachanwalt für Sozialrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Anwaltsverein Ludwigshafen
- ARGE Sozialrecht des DAV
- Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
- Weißer Ring e.V.


- Sie sind arbeitslos und haben Probleme im Umgang mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
- Die Krankenkasse lehnt Ihren Antrag ab oder stellt das Krankengeld ein
- IhrAntrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt
- Sie möchten vorzeitig in Altersrente gehen
- Bei der Arbeit passiert ein Unfall oder Sie leiden an einer Berufskrankheit
- Trotz schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird Ihnen kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt
- Der Pflegebedarf reicht angeblich nicht für einen bzw. einen höheren Pflegegrad
- Die Eltern wurden zum Pflegefall und das Sozialamt will Sie an den Heimkosten beteiligen
- Sie sind Opfer einer Gewalttat
Dies sind Beispiele schwieriger Lebenssituationen, für die ich Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht meine Unterstützung anbiete.
Ich führe Sie durch den Paragraphendschungel im Sozialrecht. Sie werden von mir vorsorgend beraten, damit Sie soziale Leistungen, die Ihnen zustehen, auch bekommen.
Wurde Ihr Antrag abgelehnt, habe ich als Anwalt das Recht, Ihre Akte einzusehen und die Ursache der Ablehnung zu ergründen. Mit meinem Fachwissen, welches ich als Fachanwalt ständig aktualisiere und meiner großen Erfahrung im Umgang mit den Behörden und den Sozialgerichten, setze ich Ihre rechtmäßigen Ansprüche auf soziale Leistungen gegenüber den Behörden außergerichtlich bzw. gerichtlich durch und helfe Ihnen unberechtigte Inanspruchnahme durch Behörden abzuwenden.
Häufig kann ich Ihnen sogar noch helfen, wenn Fristen bereits verstrichen sind.